Buch 7:
Kaiserin Maria Theresia
Erzherzogin
Maria Theresia von Österreich (*
13. Mai 1717 in
Wien; †
29. November 1780 in
Wien), war eine österreichische Fürstin aus dem Hause
Habsburg. Als regierende
Erzherzogin von
Österreich und
Königin von
Ungarn und
Böhmen (1740–1780) war sie eine der mächtigsten Herrscherinnen ihrer Zeit. Sie war die Ehefrau des römisch-deutschen Kaisers
Franz I. Stephan und Mitregentin ihres Sohnes, Kaiser
Josephs II. Sie selbst war eine
Kaiserin nur im Sinne der Kaisergattin, hatte jedoch zweifellos mehr Macht als ihr Mann.
Nach dem Tode ihres Gatten Franz I. Stephan:
Maria Theresia, von Gottes Gnaden Römische Kaiserin Wittib, Königin zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Slavonien, Gallizien, Lodomerien, etc. etc., Erzherzogin zu Österreich, Herzogin zu Burgund, zu Steyer, zu Kärnten und zu Crain, Großfürstin zu Siebenbürgen, Marggräfin zu Mähren, Herzogin zu Braband, zu Limburg, zu Luxenburg und zu Geldern, zu Württemberg, zu Ober- und Nieder-Schlesien, zu Mailand, zu Mantua, zu Parma, zu Piacenza, zu Guastala, zu Auschwitz und Zator, Fürstin zu Schwaben, gefürstete Gräfin zu Habsburg, zu Flandern, zu Tirol, zu Hennegau, zu Kyburg, zu Görz und zu Gradisca, Marggräfin des Heiligen Römischen Reiches, zu Burgau, zu Ober- und Nieder-Laußnitz, Gräfin zu Namur, Frau auf der Windischen Mark und zu Mecheln, verwittibte Herzogin zu Lothringen und Baar, Großherzogin zu Toskana.
Maria Theresia im Alter von 15 Jahren
Erzherzogin Maria Theresia von Österreich erblickte am 13. Mai 1717 als zweites Kind von Kaiser Karl VI. und seiner Gemahlin Elisabeth Christine von Braunschweig-Wolfenbüttel in Wien das Licht der Welt. Kaiser Karl VI. war der letzte männliche Nachkomme des Hauses Habsburg und hoffte bis zu seinem Tod, dass seine Gemahlin ihm nach drei Töchtern und einem früh verstorbenen Sohn noch einen männlichen Nachfolger schenken würde. Maria Theresia verbrachte deshalb eine unbekümmerte Kindheit im Kreise ihrer Familie und entwickelte sich zu einer selbstbewussten jungen Dame. Karl VI. erließ schon im Jahre 1713 die Pragmatische Sanktion. Diese beinhaltete, dass seine älteste Tochter im Falle des Fehlens eines männlichen Thronfolgers seine Nachfolge antreten konnte. Er hob so die Erbfolge des salischen Gesetzes auf, das die Nachfolge von Töchtern ausschloss. Erzherzogin Maria Theresia wurde deshalb nach dem Tod ihres Vaters zur neuen Herrscherin, da sie die älteste Tochter Karls VI. war und der einzige männliche Thronfolger Erzherzog Leopold im Jahr seiner Geburt 1716 starb.
Maria Theresia heiratete am 12. Februar 1736 in Wien Herzog Franz I. Stephan von Lothringen, der zugunsten dieser Vermählung sein Herzogtum Lothringen gegen das Herzogtum Toskana eintauschen musste. Im Rahmen dieser Heirat wurde das Haus Habsburg-Lothringen begründet. Es war der Überlieferung zufolge eine Liebesheirat. Nach dem Tode ihres Vaters im Jahre 1740 war ihre Nachfolge trotz der Pragmatischen Sanktion gefährdet. Das Haus Habsburg verlor erst einmal die Kaiserkrone, die an die Wittelsbacher ging. Erst 1745 wurde Franz Stephan zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewählt und Maria Theresia nannte sich auch "Römische Kaiserin", obwohl sie nie zu einer solchen gekrönt wurde.
Maria Theresia auf gleichnamigem Taler
Maria Theresias unsichere Lage als Thronerbin ausnutzend, begann Friedrich der Große von Preußen (1712-1786) noch im Jahre des Todes Karls VI. mit dem Einmarsch in Schlesien (Österreichischer Erbfolgekrieg) und eroberte die am stärksten industrialisierte Region des Erzherzogtums für Preußen. Obwohl auch Bayern und Frankreich in die westlichen Gebiete Österreichs eindrangen, wurde Friedrich der Hauptfeind während Maria Theresias Regentschaft. Ihre Innen- und Außenpolitik war darauf ausgerichtet, Preußen „im Felde” zu schlagen und wieder in den Besitz der annektierten Gebiete zu gelangen.
Sie verdoppelte die Stärke ihrer Armee und erhob zusätzliche Steuern für die Regierung und das Militär. Sie legte die Kanzleien von Österreich und Böhmen zusammen und zentralisierte und stärkte so die Regierung. Justiz und Exekutive wurden vor der Zusammenlegung gemeinsam von der selben Behörde ausgeübt. Maria Theresia schuf ein Höchstgericht, dessen Aufgabe es war, das Recht in den österreichischen Landen aufrecht zu erhalten. Sie regelte den Schulbetrieb durch Einführung der Schulpflicht in der "Allgemeinde Schulordnung". Diese Reformen stärkten die Wirtschaft. Noch bis heute wird in der von ihr gegründeten Schule „Theresianum” in Wien unterrichtet.
In der Außenpolitik beendete sie das Bündnis mit Großbritannien, auf Rat ihres Kanzlers Wenzel Anton Graf Kaunitz (1711-1794). Dieser hatte zuvor den ehemaligen Spitzendiplomaten und langjährigen Berater des Hofes, den Freiherrn von Bartenstein, 1753 außenpolitisch kaltgestellt; Wien verbündete sich daraufhin mit Russland und Frankreich.
1751 ließ Maria Theresia in Wiener Neustadt die Theresianische Militärakademie errichten. Die medizinische Fakultät der Universität Wien wurde besser ausgestattet und die Universität um die "Neue Aula" erweitert.
Nachdem diese Reformen Wirkung gezeigt hatten, bereitete Maria Theresia die Armee 1756 auf einen Angriff auf Preußen vor. Friedrich II. kam ihr zuvor und marschierte in Obersachsen - einem Verbündeten Österreichs - ein. Damit begann der siebenjährige Krieg, der 1763 mit dem Frieden von Hubertusburg, mit dem Schlesien endgültig an Preußen fiel, wieder endete.
Ihr Hauptaugenmerk lag von nun an, nach dem Krieg und Verlust von Schlesien darauf, den Frieden zu erhalten. Zwei Jahre später starb ihr Ehemann Kaiser Franz I.. Maria Theresia war davon so stark betroffen, dass sie 15 Jahre lang, bis zu ihrem Tod, Trauerkleidung trug. Ihr ältester Sohn, Joseph II. (1741-1790), regierte zusammen mit seiner Mutter als Mitregent, vertrat aber oftmals eine gegensätzliche politische Meinung.
Pragmatische Sanktion [Bearbeiten]
Als Pragmatische Sanktion bezeichnete das römisch-byzantinische Staatsrecht allgemein ein Reskript des Kaisers, das in besonders feierlicher Form erging. In diesem Sinne bezeichnete sich etwa auch der Westfälische Frieden von 1648 selbst als "perpetua lex et pragmatica Imperii sanctio".
Im Besonderen wird unter "Pragmatischer Sanktion" eine am 19. April 1713 von Kaiser Karl VI. veröffentlichte Urkunde verstanden, die die Unteilbarkeit und Untrennbarkeit aller habsburgischen Erbkönigreiche und Länder festlegte und zu diesem Zweck eine einheitliche Erbfolgeordnung, und zwar nach dem Grundsatz der Primogenitur mit subsidiärer weiblicher Erbfolge für diese Länder einführte.
Nach dem Tode Karls VI. 1740 trat dessen älteste Tochter Maria Theresia unter Berufung auf die Pragmatische Sanktion die Nachfolge in den habsburgischen Ländern an. Die vielfach anzutreffende Behauptung allerdings, Karl VI. hätte die Pragmatische Sanktion zugunsten seiner Tochter erlassen, kann schon deshalb nicht richtig sein, weil Maria Theresia erst nachher, nämlich 1717, geboren wurde. Zudem hatte Karl VI. mit Leopold auch einen männlichen Nachkommen, der allerdings 1716 als Baby verstarb.
Die Pragmatische Sanktion geht unmittelbar auf die im Zuge des Spanischen Erbfolgekriegs abgeschlossenen habsburgischen Hausverträge vom 12. September 1703, namentlich auf das pactum mutuae successionis, zurück, welches im Wesentlichen denselben Inhalt wie die Pragmatische Sanktion, zusätzlich aber noch ein wechselseitiges Erbrecht der Nachkommen der damaligen kaiserlichen Prinzen Joseph und Karl vorgesehen hatte und - im Gegensatz zur feierlich verkündeten Pragmatischen Sanktion - geheim gehalten worden war. Die Bedeutung der Pragmatischen Sanktion liegt also nicht zuletzt in ihrer Veröffentlichung der schon seit zehn Jahren geltenden Bestimmungen.
Vor allem aber war die Pragmatische Sanktion im Gegensatz zum pactum mutuae successionis nicht nur ein Hausgesetz, sondern wurde entsprechend dem Staatsrecht der einzelnen habsburgischen Erbkönigreiche und Länder in jedem dieser Länder formell in Kraft gesetzt. Als letzter gab der ungarische Landtag durch die Gesetzesartikel I, II und III aus 1723 seine Zustimmung zur Pragmatischen Sanktion, wenngleich mit einigen Abweichungen, die jedoch praktisch keine Bedeutung haben sollten. Die diplomatischen Bemühungen Karls VI. mit Unterstützung seines engsten Beraters Freiherr von Bartenstein um die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion durch die auswärtigen Mächte gelang nur bedingt: Nach dem Tode des Kaisers wurde Maria Theresias Erbrecht insbesondere von Karl Albrecht von Bayern, der mit einer Tochter Kaiser Josephs I. verheiratet war, bestritten, und es begann der Österreichische Erbfolgekrieg. Im Frieden von Aachen 1748 wurde die Pragmatische Sanktion allgemein anerkannt, und sie blieb bis zum Untergang der Monarchie 1918 in Geltung.
In der österreichischen Historiographie (insbesondere vor 1918) galt die Pragmatische Sanktion und ihre Anerkennung durch die Länder als eigentlicher Gründungsakt der Habsburgermonarchie, weil die Länder damit ihren Willen zum Aufbau eines gemeinsamen Staatswesens bekundet hätten. Tatsächlich gab es bis zur Pragmatischen Sanktion keine Verfassungsurkunde, die die Zugehörigkeit der Kronländer zu einem gemeinsamen Staat festgelegt hat. Auch berief sich der Österreichisch-Ungarische Ausgleich von 1867 ausdrücklich auf die Pragmatische Sanktion als Grundlage der Verbindung zwischen den "Ländern der ungarischen Krone" und den "übrigen Königreichen und Ländern Seiner Majestät". Insofern war die Pragmatische Sanktion bis 1918 von hoher verfassungsrechtlicher wie auch symbolischer Bedeutung für den Bestand der Donaumonarchie und deren regierender Dynastie.
Buch 8:
Indien
Geographie und Landesnatur
- Hauptartikel: Geographie Indiens
Landschaft im Vindhyagebirge
Indien, mit einer Fläche von 3.287.590 km² der siebtgrößte Staat der Erde, erstreckt sich in West-Ost-Richtung vom 68. bis zum 97. östlichen Längengrad über rund 3.000 Kilometer. Von Nord nach Süd, zwischen dem 8. und dem 37. Grad nördlicher Breite, beträgt die Ausdehnung rund 3.200 Kilometer. Indien grenzt an sechs Staaten: Pakistan (2.912 Kilometer), China (Tibet; 3.380 Kilometer), Nepal (1.690 Kilometer), Bhutan (605 Kilometer), Myanmar (1.463 Kilometer) und Bangladesch (4.053 Kilometer). Insgesamt beträgt die Grenzlänge somit 14.103 Kilometer. Da der nördliche Teil des umstrittenen Kaschmirs seit 1949 unter pakistanischer Kontrolle steht, hat Indien keine gemeinsame Grenze mit Afghanistan mehr. Die Küste des Landes ist rund 7.000 Kilometer lang.
Die natürliche Grenze im Norden und Nordosten bildet der Himalaya, das höchste Gebirge der Welt, das im äußersten Nordwesten durch das Hochtal des Indus vom Karakorum getrennt wird. Südlich an den Himalaya schließen sich die breiten, fruchtbaren Stromebenen der Flüsse Ganges und Brahmaputra an. Den Nordosten Indiens, einschließlich der Brahmaputra-Ebene, verbindet nur ein schmaler Korridor zwischen Bangladesch und Nepal bzw. Bhutan mit dem Rest des Landes. Die Nordostregion wird durch das bis zu 3.800 Meter hohe Patkai- oder Purvachalgebirge von Myanmar sowie das knapp 2.000 Meter hohe Khasigebirge von Bangladesch abgeschirmt.
Im Westen geht das Stromland des Ganges in die Wüste Thar über, die im Osten und Süden vom Aravalligebirge begrenzt wird. Südlich davon liegen die Sümpfe des Rann von Kachchh sowie die Halbinsel Kathiawar.
Das Hochland von Dekkan nimmt den größten Teil der keilförmig in den Indischen Ozean vorragenden indischen Halbinsel ein. Das Vindhya- und das Satpuragebirge schirmen den Dekkan von der Gangesebene im Norden ab. Im Westen wird er von den bis zu 2.700 Meter hohen Westghats, im Osten von den flacheren Ostghats begrenzt. Beide Gebirgszüge treffen im Süden, wo die Halbinsel spitz zum Kap Komorin zuläuft, zusammen. Die Westghats fallen steil zur Konkan- und Malabarküste entlang des Arabischen Meeres ab. Die Ostghats gehen in die breiteren östlichen Küstenebenen am Golf von Bengalen über.
Zu Indien gehören außerdem drei dem Indischen Subkontinent vorgelagerte Inselgruppen. Rund 300 Kilometer westlich der Malabarküste liegen die Korallenatolle von Lakshadweep, das die Inselgruppen der Lakkadiven und Amindiven sowie die Insel Minicoy umfasst. Südöstlich der Halbinsel, zwischen 1.000 und 1.600 Kilometer vom indischen Festland entfernt, erstrecken sich die Andamanen und Nikobaren.
Der höchste Punkt Indiens ist der Berg Kanchenjunga mit 8.598 Metern Höhe, der sich im äußersten Westen Sikkims in unmittelbarer Grenznähe zu Nepal erhebt. Der höchste vollständig auf indischem Gebiet liegende Berg ist die Nanda Devi mit 7.822 Metern. Der tiefste Punkt ist die zwei Meter unter dem Meeresspiegel gelegene Kuttanad-Senke an der Malabarküste.
Flüsse und Seen
Wichtige Flüsse in Indien
Alle größeren Flüsse Indiens entspringen in einer der drei Hauptwasserscheiden des Subkontinents: im Himalaya, in den zentralindischen Vindhya- und Satpura-Bergen oder in den Westghats.
Indiens längster und zweifellos wichtigster Fluss ist der Ganges (Ganga), der im Himalaya entspringt. Seine längsten Nebenflüsse sind die Yamuna und der Gumti; der Chambal ist ein Zufluss der Yamuna. Der Brahmaputra, der das Land im Nordosten durchfließt, vereinigt sich mit dem Ganges und bildet vor der Mündung in den Golf von Bengalen ein gewaltiges Delta, an dem Indien jedoch nur im Westen Anteil hat. Der Großteil des Gangesdeltas liegt auf dem Territorium des Nachbarstaates Bangladesch. Fast ein Drittel der Fläche Indiens gehört zum Einzugsgebiet von Ganges und Brahmaputra.
Im äußersten Norden durchquert der Indus in Südost-Nordwest-Richtung den Bundesstaat Jammu und Kashmir.
Das Hochland von Dekkan wird von mehreren großen Flüssen entwässert. Die Narmada und der Tapti münden ins Arabische Meer, während Godavari, Krishna, Mahanadi und Kaveri zum Golf von Bengalen fließen.
Trotz seiner Größe verfügt Indien nur über wenige große natürliche Seen. Dafür wurden zu Bewässerungs- und Energiegewinnungszwecken im ganzen Land teils riesige Stauseen angelegt. Die größten sind der Hirakud-Stausee (746 km²) in Orissa, der Gandhi-Stausee (648 km²) in Madhya Pradesh und der Govind-Ballabh-Pant-Stausee (465 km²) an der Grenze zwischen Uttar Pradesh und Chhattisgarh.
Geologie
Die Theorie der Kontinentalverschiebung geht davon aus, dass Indien bis gegen Ende des Jura zum Südkontinent Gondwana gehörte. Erst in der Kreidezeit riss es von der Antarktis ab und driftete in erdgeschichtlich extrem kurzen 50 Millionen Jahren quer durch den gesamten Tethys-Ozean gegen die Eurasische Platte, wo sein Aufprall vor etwa 70 Millionen Jahren, gegen Ende der Kreidezeit, den Himalaya schuf und Tibet anhob. Auch heute noch bewegt sich die Indische Platte nach Norden, sodass sich der Himalaya jährlich um einige Millimeter hebt. Er stellt eines der jüngsten Faltengebirge der Erde dar. Die ihm vorgelagerten Flussebenen entstanden durch Sedimentablagerungen im Pleistozän. Wesentlich vielfältiger sind die Gesteinsformationen des Dekkan. Den Großteil nehmen proterozoische Formationen im Süden und Osten, der in der Kreidezeit entstandene vulkanische Dekkan-Trapp im Westen und Nordwesten sowie ungeformte Kratone, die zu den ältesten Teilen der Erdkruste gehören, im Nordosten und Norden ein.
Naturkatastrophen
Indien wird immer wieder von verschiedenen Naturkatastrophen heimgesucht, besonders Überschwemmungen, die während des Sommermonsuns durch extreme Niederschlagsmengen im ganzen Land auftreten können. Während der trockenen Jahreszeit oder bei Ausbleiben der Monsunregenfälle kommt es dagegen häufig zu Dürren. Zyklone und dadurch bedingte Flutwellen an der Ostküste kosten oft viele Menschenleben und richten verheerende Schäden an. In einigen Gebieten besteht auch erhöhte Erdbebengefahr, betroffen sind vor allem der Himalaya, die Nordoststaaten, Westgujarat und die Region um Mumbai. Im Dezember 2004 verursachte ein Seebeben im Indischen Ozean einen verheerenden Tsunami, der an der Ostküste und auf den Andamanen und Nikobaren 7.793 Menschenleben forderte und schwerste Verwüstungen anrichtete.
Klima
Ausbreitung und Rückzug des indischen Sommermonsuns
Mit Ausnahme der Bergregionen herrscht in Nord- und Zentralindien vornehmlich subtropisches Kontinentalklima, im Süden und in den Küstengebieten dagegen ein stärker maritim geprägtes tropisches Klima. So treten im Norden im Jahresverlauf teils erhebliche Temperaturschwankungen auf. Während in den nördlichen Tiefebenen im Dezember und Januar nur 10 bis 15 Grad Celsius herrschen, sind in der heißesten Zeit zwischen April und Juni Höchsttemperaturen von 40 bis über 50 Grad Celsius möglich. Im Süden ist es dagegen ganzjährig heiß, aber konstanter.
Die Niederschlagsverhältnisse werden im ganzen Land maßgeblich vom Indischen Monsun beeinflusst. Der Südwest- oder Sommermonsun setzt in den meisten Landesteilen im Juni ein und bringt je nach Region bis September oder Oktober ergiebige Niederschläge. Auf Grund der sehr unterschiedlichen Topographie ist die Niederschlagsverteilung allerdings höchst ungleichmäßig. Die stärksten Regengüsse gehen an der Westküste, in den Westghats, an den Hängen des Himalayas und in Nordostindien nieder. Am trockensten ist es dagegen in der Thar. Die aus Zentralasien kommenden Nordost- oder Wintermonsunwinde zwischen Oktober und Juni bringen kaum Feuchtigkeit, daher entfallen in den meisten Gegenden 80 bis über 90 Prozent der jährlichen Gesamtniederschlagsmenge auf die Sommermonate. Lediglich der Südosten erhält auch während des Nordostmonsuns Regen, da die Luftströmungen über dem Golf von Bengalen Feuchtigkeit aufnehmen.
Geht bitte zum 4.teil